Rechtsprechung
   SG Dresden, 23.11.2011 - S 18 KR 597/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,26593
SG Dresden, 23.11.2011 - S 18 KR 597/08 (https://dejure.org/2011,26593)
SG Dresden, Entscheidung vom 23.11.2011 - S 18 KR 597/08 (https://dejure.org/2011,26593)
SG Dresden, Entscheidung vom 23. November 2011 - S 18 KR 597/08 (https://dejure.org/2011,26593)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,26593) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstattung der Kosten für die Beschaffung einer Brille und zweier Kontaktlinsen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung auf Erstattung der Kosten für die Beschaffung von Kontaktlinsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 1/09 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Leistungspflicht für notwendige Wartung und

    Auszug aus SG Dresden, 23.11.2011 - S 18 KR 597/08
    § 33 SGB V enthält keinen Arztvorbehalt (Bundessozialgericht, Urteil vom 10.03.2010, Az. B 3 KR 1/09 R, Rn. 31); zu weiter gehenden Beschränkungen der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen über die Konkretisierung der medizinischen Indikationen für die Versorgung mit Sehhilfen hinaus ist der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 33 Abs. 3 und 4 SGB V nicht befugt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - L 16 KR 237/06

    Krankenversicherung

    Auszug aus SG Dresden, 23.11.2011 - S 18 KR 597/08
    Auch das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat in seinem Urteil vom 23.05.2007, Az. L 16 KR 237/06, den Visus als Eingangsvoraussetzung für die Versorgung mit Sehhilfen an Hand des Sehvermögens mit der in jenem Verfahren erst begehrten Kontaktlinse beurteilt, ohne allerdings dieses Vorgehen näher zu begründen, da die Entscheidung in erster Linie auf die Versorgung mit therapeutischen Sehhilfen eingeht.
  • BSG, 23.06.2016 - B 3 KR 21/15 R

    Krankenversicherung - volljähriger Versicherter - Versorgung mit Brillengläsern

    Das habe das SG Dresden zutreffend erkannt und entsprechend auf das Ausmaß der Sehschwäche vor einer Korrektur durch Sehhilfen abgestellt (Hinweis auf Urteil vom 23.11.2011 - S 18 KR 597/08) .

    c) Der Charakter des § 33 Abs. 2 Satz 2 SGB V in der zum 1.1.2004 in Kraft getretenen Fassung des GMG als statische Verweisung auf die WHO-Klassifikation des Schweregrades der Sehbeeinträchtigung vom 10.11.1972 (WHO Technical Report Series No. 518, 1973) schließt eine korrigierende Auslegung des § 33 Abs. 2 Satz 2 SGB V dahingehend aus, es komme für die Schwere der Sehbehinderung auf die ohne Korrektur durch Brille oder Kontaktlinsen noch vorhandene Sehschärfe an (so aber Urteil des SG Dresden vom 23.11.2011 - S 18 KR 597/08) .

    (2) Der Senat hält die Regelung des § 33 Abs. 2 Satz 2 SGB V mit ihrer (statischen) Verweisung auf das Regelwerk der WHO trotz der dazu in der wissenschaftlichen Literatur vorgebrachten Bedenken (vgl Wrase, GuP 2014, 58) noch für verfassungskonform (so auch SG Hamburg Urteil vom 14.1.2011 - S 48 KR 905/09 - Juris RdNr 15 ff; im Ergebnis ebenso LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 23.5.2007 - L 16 KR 237/06 - Juris; SG Berlin Urteil vom 23.4.2013 - S 89 KR 2044/10 - Juris RdNr 31; aA SG Dresden Urteil vom 23.11.2011 - S 18 KR 597/08 - Juris RdNr 34) .

    Soweit eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung darin gesehen wird, dass erwachsene Versicherte mit Sehbehinderung hinsichtlich der Hilfsmittelversorgung anders behandelt werden als Versicherte mit anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen (vgl Wrase, GuP 2014, 58, 62; SG Dresden Urteil vom 23.11.2011 - S 18 KR 597/08) , die Anspruch auf einen möglichst weitgehenden Ausgleich des Funktionsdefizits haben (vgl ua BSG Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 13/09 R - BSGE 107, 44 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 31, jeweils RdNr 17; zuletzt BSG Urteil vom 30.9.2015 - B 3 KR 14/14 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 48 RdNr 18) , ist dem nicht zu folgen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - L 1 KR 156/13

    Hilfsmittelrichtlinie - Kontaktlinsen - Sehschärfe - therapeutische Indikation

    Das habe das Sozialgericht Dresden zutreffend erkannt und entsprechend auf das Ausmaß der Sehschwäche vor einer Korrektur durch Sehhilfen abgestellt (Hinweis auf Urt. v. 23. November 2011 - S 18 KR 597/08).

    Das Gesetz lässt sich - entgegen dem Sozialgericht Dresden (Urt. v. 23. November 2011 - S 18 KR 597/08) - auch nicht korrigierend dahingehend auslegen, dass es für die Schwere der Sehbehinderung auf die ohne Korrektur vorhandene Sehschärfe ankommt.

  • SG Berlin, 23.04.2013 - S 89 KR 2044/10

    Kein Anspruch auf Kostenerstattung nach Ersatzbeschaffung für eine zerbrochene

    Eine erweiternde, grundrechtsorientierte Auslegung der einschlägigen Bestimmungen der HilfM-RL bzw. des § 33 Abs. 2 SGB V dahingehend, dass auf den Visus ohne die beantragte Sehhilfe abzustellen ist, ist nicht geboten (a.A.: SG Dresden, Urteil vom 23. November 2011 - S 18 KR 597/08 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht